Sachstand
Was hat das Gericht entschieden?
Der Bundesgerichtshof ordnete eine Betreuung mit sechs Übernachtungen beim Vater und acht bei der Mutter innerhalb von zwei Wochen weiterhin als Residenzmodell ein. Der hauptbetreuende Elternteil erfüllte seine Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung.
Praktische Bedeutung
Was kann das für Betroffene bedeuten?
Mehr Umgangstage allein führen nicht zu einer rechnerischen Aufteilung des Barunterhalts. Je nach Fall kommen eine Herabstufung in der Düsseldorfer Tabelle und ein begrenzter Abzug für bedarfsdeckende Naturalleistungen in Betracht.
Anwaltliche Einordnung
Worauf es im Einzelfall ankommt
Für die Abgrenzung zählen nicht nur Übernachtungen, sondern die tatsächliche Verteilung der Versorgungs- und Erziehungsaufgaben. Betreuungsplan und konkret übernommene Kosten sollten dokumentiert werden.
Die Darstellung fasst eine veröffentlichte Entscheidung allgemein zusammen. Ob sie auf einen konkreten Sachverhalt übertragbar ist, muss gesondert geprüft werden – insbesondere bei laufenden Fristen.
Transparenz
Amtliche Quelle
Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 15. April 2026, Aktenzeichen XII ZB 415/25.
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