Arbeitsrecht · Bundesarbeitsgericht

Rechtswahl im Arbeitsvertrag muss transparent formuliert sein

Eine vom Arbeitgeber vorformulierte Klausel zur Anwendung deutschen Rechts unterliegt der Transparenzkontrolle.

Entscheidung
Aktenzeichen
2 AZR 53/25
Veröffentlicht
Lesedauer
ca. 4 Minuten

Kernaussage

Das Wichtigste in Kürze

Auch eine Rechtswahlklausel muss als vorformulierte Vertragsbedingung für Beschäftigte klar und verständlich sein.

Sachstand

Was hat das Gericht entschieden?

Das Bundesarbeitsgericht stellte klar, dass eine vom Arbeitgeber gestellte Klausel zur Geltung deutschen Rechts der Transparenzkontrolle nach § 307 Absatz 1 Satz 2 BGB unterliegt.

Praktische Bedeutung

Was kann das für Betroffene bedeuten?

Bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen sollten Vertragsmuster geprüft werden. Zwingende Schutzvorschriften eines anderen Staates können trotz Rechtswahl relevant bleiben.

Anwaltliche Einordnung

Worauf es im Einzelfall ankommt

Gerade bei Auslandseinsätzen oder mobilem Arbeiten über Grenzen hinweg empfiehlt sich die Prüfung des gesamten Vertragskonzepts.

Keine Rechtsberatung im Einzelfall

Die Darstellung fasst eine veröffentlichte Entscheidung allgemein zusammen. Ob sie auf einen konkreten Sachverhalt übertragbar ist, muss gesondert geprüft werden – insbesondere bei laufenden Fristen.

Transparenz

Amtliche Quelle

Bundesarbeitsgericht, Entscheidung vom 19. März 2026, Aktenzeichen 2 AZR 53/25.

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SZ
Allein inhaltlich verantwortlichRechtsanwalt Salim Zaizaa

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